TA Luft – Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft 

Definition

Die TA Luft ist eine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Sie legt Emissionsgrenzwerte, Mindestanforderungen an den Stand der Technik und Verfahren zur Ausbreitungsrechnung von Schadstoffen für genehmigungsbedürftige Anlagen fest. Ziel ist der Schutz von Menschen, Umwelt und Sachgütern vor schädlichen Immissionen. 

 

Fachliche Vertiefung

Die aktuell gültige Neufassung trat 2021 in Kraft. Sie regelt Emissionsanforderungen für eine Vielzahl von Luftschadstoffen, darunter Staub, Stickstoffoxide und Schwefeldioxid. Zudem definiert sie Immissionswerte und Bewertungsverfahren für Gerüche, Ammoniak und Stickstoffdepositionen.

Für die Beurteilung der Ausbreitung von Luftverunreinigungen wird ein Lagrangesches Partikelmodell nach VDI 3945 Blatt 3 vorgeschrieben. Das Umweltbundesamt stellt hierfür mit AUSTAL eine Referenzimplementierung bereit, die dieses Modell technisch umsetzt. 

 

Unsere Einordnung im Fachkontext

Die Vorgaben der TA Luft sind für bestimmte technische Anlagen verbindlich. In der Praxis bedeutet das, dass Emissionen schon in frühen Planungsphasen bewertet werden müssen. Ein typisches Szenario ist die Errichtung einer neuen Industrieanlage: Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind Immissionsprognosen durchzuführen, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Durch die klar definierten Bewertungsgrößen und Verfahren erhalten Behörden und Betreiber eine belastbare Grundlage für Entscheidungen.